Untersagung jeglicher Nutzungen am Markkleeberger und Störmthaler See

Der mit entsprechenden Allgemeinverfügungen zugelassene Gemeingebrauchs am Markkleeberger und Störmthaler See wird ab sofort bis zum 31. Mai 2021 untersagt. Am Böschungssystem des Kanals zwischen Störmthaler und Markleeberger See wurden Böschungsschäden und Rissbildungen nahe dem Schleusenbauwerk festgestellt.
Es besteht die Gefahr eines unkontrollierten Durchbruchs in dessen Folge Überschwemmungen zu erwarten wären.

Damit sind ab sofort jegliche Bootsnutzungen auf dem Markkleeberger und Störmthaler See verboten. Die Boote an der Steganlage unseres Verbandes am Störmthaler See können auf eigene Gefahr liegen bleiben.

Die Slipstelle am Markkleeberger See wird geschlossen.

Inwieweit das Angeln vom Ufer aus zulässig ist, wird derzeit noch abgeklärt.