Angeln während der Ausgangsbeschränkung

Liebe Angelfreunde,

aufgrund der vielen Fragen und Diskussionen in den sozialen Medien hatten wir uns mit einer Meldung dazu bisher zurück gehalten.

Nun gibt es eine Aussage bezüglich des Angeln während der Ausgangsbeschränkung von offizieller Stelle:

Aufgrund der Beschränkungen durch die Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 anlässlich der Corona-Pandemie gilt für das Angeln in Sachsen:

  • Angeln (»Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches«) darf ausschließlich alleine und nur an Angelgewässern im Umfeld des Wohnbereiches stattfinden.  Dabei müssen auch die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes beachtet werden, es muss also von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehöriger des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen.
  • Die zum Angeln notwendigen Berechtigungen (Fischereischein und Erlaubnisschein) müssen mitgeführt werden

Siehe auch: Quelle: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/angeln-in-sachsen-13663.html